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Was ist die FiKo?

Der Begriff FiKo ist die Abkürzung für Findungskommission. Sie ist eine Vorstandskommission und berät den Vorstand im Findungsprozess für Kandidierende in Vorstandswahlen.

Die FiKo evaluiert potenzielle Kandidaten und Kandidatinnen. Sie prüft die eingegangenen Dossiers, führt Gespräche und beantwortet Fragen zur Aufgabe und dem Prozess.

Die FiKo gibt den Kandidierenden Rückmeldungen zu deren Eignung und schlägt jeweils ca. 3 (Richtwert) «Bestgeeignete» für Gespräche mit dem Vorstand vor.

Die Rückmeldung erfolgt in den Kategorien «sehr gut / gut / weniger gut geeignet» im Vergleich zu den übrigen Bewerbungen. Diese Eignungseinstufung geht zuhanden des Vorstands und wird auch der Generalversammlung kommuniziert.

 

Wer sind die Mitglieder der FiKo für die Wahlen 2025?

Die FiKo setzt sich aus Vorstandsmitgliedern und Vertrauensleuten zusammen.

Vertrauensleute
Barbara Epper (nur Präsidium)
Heiko Gross (nur Vorstandssitze)
Dani Wintsch
Yvonne Züst

Vorstandsmitglieder
Martin Sagmeister (Leitung)
Martin Biebricher

Die FiKo wird für die Präsidiumssuche von Karin Stuhlmann von B’VM als externe Expertin unterstützt (ohne Stimmrecht).

Was sind die Anforderungen an das Präsidium?

Das Präsidium übernimmt die Leitung des Vorstands. Der Vorstand ist das strategische Führungsgremium der FGZ. Entsprechend viele Kompetenzen und Berufserfahrung in Kaderpositionen sind für diese Position nötig. Das Profil hat der Vorstand veröffentlicht: Anforderungsprofil Präsidium.

Warum werden die Anforderungsprofile erst nach Ende Bewerbungsfrist veröffentlicht?

Der Zeitpunkt wurde bewusst so gewählt. Anforderungsprofile können auf den ersten Blick abschreckend wirken. Wird die Hemmschwelle zur Kandidatur niedrig gehalten, sind inklusivere Wahlen möglich. Gleichzeitig sollte im Sinne der Transparenz dargelegt werden, was die Anforderungen für diese komplexen Positionen konkret sind.

Warum wird eine externe Beraterin zugezogen für die Präsidiumssuche?

Ein unvoreingenommener Blick von aussen tut immer gut. Karin Stuhlmann vertritt keine Eigeninteressen, sie bringt ihre professionellen Erfahrungen in Ausleseprozessen ein und stellt als unabhängige Fachperson eine professionelle und objektive Auswahl der Kandidierenden sicher.

Wer ist die B’VM?

Die B’VM ist ein spezialisiertes Beratungsunternehmen für Nonprofit-Organisationen, das Expertise in der Begleitung und Moderation von Auswahl- und Entscheidungsprozessen bietet. Als Vertreterin der B’VM begleitet Karin Stuhlmann den Findungsprozess für die Präsidiumswahl in der FGZ.

Wie erhalte ich eine Wohnung in der FGZ?

Unsere freien Wohnungen werden jeweils um 16 Uhr auf der Webseite veröffentlicht. Wie Sie sich bewerben können, erfahren Sie hier.

Warum werden nur so wenige Wohnungen ausgeschrieben?

Unsere Mitglieder sind sehr zufrieden. Es kommt daher sehr selten vor, dass jemand aus der FGZ auszieht. Zudem haben wir viele interne Umzüge: Zu internen Wohnungswechseln kommt es zum Beispiel, wenn eine Familie Zuwachs erhält oder wenn die erwachsenen Kinder ausziehen. Daher haben wir wenige freie Wohnungen für externe Interessenten.

Wie werden Wohnungen in der FGZ vergeben?

Freie Wohnungen werden um 16 Uhr auf unserer Webseite ausgeschrieben, sofern kein Mitglied sie benötigt (siehe Frage oben). Denn unsere Mitglieder auf der internen Umzugsliste haben vor externen Interessenten Vorrang. Wie unser Vergabeprozess abläuft, erfahren Sie hier.

Wie werde ich FGZ-Mitglied?

Sie werden nur Mitglied, wenn Sie einen Mietvertrag mit uns abschliessen.

Ich bin in der Genossenschaft aufgewachsen und möchte eine eigene Wohnung. Wie kann ich vorgehen?

Als Kind von FGZ-Mitgliedern müssen Sie den üblichen Bewerbungsprozess durchlaufen und sich auf Wohnungsinserate auf der Webseite bewerben.

Gibt es in der FGZ eine Warteliste für freie Wohnungen?

Wir führen keine Warteliste für Wohnungen, die auf der Webseite ausgeschrieben werden.

Was bedeutet Kostenmiete?

Die Miete ist nur so hoch, dass sie den Aufwand des Bauträgers oder der Bauträgerin deckt. Mit der Kostenmiete werden die Schuldzinsen und die Verwaltungskosten beglichen, der Unterhalt und Werterhalt der Liegenschaften sowie die Rückstellungen zur Erneuerung sichergestellt. Der oder die Bauträgerin darf keinen Gewinn über die Mieten erwirtschaften und Bodenspekulationen sind nicht erlaubt. Dies führt zu deutlich günstigeren Mieten.

Was sind subventionierte Wohnungen?

Subventionierte Wohnungen sollen an Menschen vermietet werden, die sie am nötigsten brauchen. Dies sind vor allem Familien, Personen über 60 Jahre, Jugendliche in Ausbildung, Menschen mit Beeinträchtigungen und Menschen mit geringem Einkommen. Eine subventionierte Wohnung kann beanspruchen, wer die Subventionsbestimmungen wie Einkommen, Vermögen und Belegung erfüllt. Details hierzu sind im städtischen Zweckerhaltungsreglement festgehalten.

Wie viele subventionierte Wohnungen hat die FGZ?

Die FGZ vermietet insgesamt 197 subventionierte Wohnungen.

Wie kann ich als Mitglied umziehen?

Mitglieder, die 10 Jahre in der FGZ wohnen und Familiennachwuchs oder -zuzug anmelden, können uns für einen Umzug kontaktieren. Auch wer die Belegung der Wohnung nicht mehr erfüllt, muss umziehen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gibt es in der FGZ Belegungsvorschriften?

Bei Familienobjekten gilt: Zimmerzahl = Personenzahl (Alleinerziehende zählen als 2 Personen). In der Regel müssen Kinder zum Zeitpunkt der Vermietung unter 15 Jahre alt sein. Bei allen anderen Objekten: Anzahl Zimmer – 1 = Anzahl Personen.

Wer kann einen Parkplatz bei der FGZ mieten?

Parkplätze können von Mitgliedern wie Nicht-Mitgliedern gemietet werden. Die Ausschreibung der Parkplätze erfolgt auf der Webseite.

Kann ich mich als Mitglied für eine bestimmte Wohnung anmelden?

Wer auf unserer Umzugsliste steht, erhält Angebote aus dem gesamten FGZ-Portfolio. Es ist nicht möglich, sich nur für eine bestimmte Wohnung oder Siedlung anzumelden.

Wie kündige ich mein Mietobjekt?

Ihre Kündigung benötigen wir schriftlich und im Original. Alle Vertragspartner/innen müssen die Kündigung unterzeichnet haben. Bitte beachten Sie dabei Ihre Kündigungsfrist im Mietvertrag.

Wie kann ich einen Gemeinschaftsraum mieten?

Über unser Reservierungssystem auf der Webseite.

Sind Haustiere in der FGZ erlaubt?

In unseren Reihen-Einfamilienhäusern können Sie eine Katze oder einen Hund halten. In den Mehrfamilienhäusern ist nur das Halten von Katzen möglich. Wenn Sie in einer Erdgeschosswohnung wohnen, dürfen Sie eine freilaufende Katze halten, sofern Sie einen direkten Ausgang in den Garten haben. Ab dem 1. Stockwerk sind nur Hauskatzen möglich. Das Tierschutzrecht schreibt zwingend angemessene Kontakte mit Artgenossen vor. Daher sollten Wohnungskatzen deshalb nicht allein gehalten werden.

Wo sind die Ladestationen für die Waschkarten?

Siehe Karte.

Erhalte ich auch in den Ferien Wohnungsangebote, auf die ich reagieren muss?

Leider können wir nicht auf Ferienabwesenheiten Rücksicht nehmen. Prüfen Sie daher auch in den Ferien Ihren Posteingang.

Wie erreiche ich meinen Hauswart?

Füllen Sie auf unserer Homepage eine Reparaturmeldung aus.
Ihr Hauswart wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Wo kann ich meine Waschkarte laden?

Ihre Waschkarte können Sie am Empfang der FGZ-Geschäftsstelle am Friesenbergplatz 1 aufladen oder bei den verschiedenen Ladestationen im Quartier (siehe Karte).

Unsere Waschmaschine ist defekt. Wie gehe ich vor?

Bitte füllen Sie eine Reparaturmeldung aus.
Bitte beachten Sie: Sollte eine externe Firma aufgeboten werden müssen, kann die Reparatur bis zu einer Arbeitswoche dauern.

Wir wollen unsere Wände neu streichen. Was müssen wir tun?

Bitte stellen Sie ein schriftliches Gesuch per E-Mail/Brief an die Verwaltung:  verwaltung@fgzzh.ch bzw. Friesenbergplatz 1, 8045 Zürich

Unsere Kinder wollen ein Trampolin in unserem Garten. Wie gehen wir vor?

Bitte schicken Sie ein schriftliches Gesuch per E-Mail/Brief an die Verwaltung:  verwaltung@fgzzh.ch bzw. Friesenbergplatz 1, 8045 Zürich

Wo finde ich das Protokoll der letzten GV?

Das Protokoll der letzten Generalversammlung finden Sie hier. Das ausführliche Wortprotokoll können Sie auf der Geschäftsstelle am Friesenbergplatz 1 einsehen.

Bis wann kann ich Anträge zuhanden der Generalversammlung stellen?

Anträge müssen spätestens 90 Tage vor der Generalversammlung in der Verwaltung eintreffen.

Kann ich schriftlich an der GV teilnehmen?

Dies wäre aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (OR Art. 880 II. Urabstimmung) grundsätzlich möglich. Jedoch hat die FGZ keine solche Bestimmung in ihren Statuten, daher besteht die Möglichkeit, schriftlich abzustimmen, in der FGZ zurzeit nicht.

Was sind Vertrauensleute?

Unsere Vertrauensleute sind das Bindeglied zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Verwaltung bzw. Vorstand. Sie werden von unseren Mitgliedern in ihrer Nachbarschaft gewählt und tragen deren Anliegen an die Verwaltung. Sie kommen zudem an der Vertrauensleuteversammlung zusammen und werden vom Vorstand über die Themen der bevorstehenden GV informiert. An dieser Versammlung holt der Vorstand auch die Meinung der Vertrauensleute ein. Die Vertrauensleuteversammlung ist also ein genossenschaftseigenes beratendes Organ, das der Vorstand zur Vorbereitung wichtiger Geschäfte einberuft.

Welche Vertrauensleute sind für meine Siedlung zuständig?

Eine Übersicht der Vertrauensleute Ihrer Siedlung finden Sie hier.

Was tue ich bei einem gebäudetechnischen Notfall?

In Notfällen können Sie dringende, umfassende Schäden telefonisch der Verwaltung unter 044 456 15 00 melden. Ausserhalb der Bürozeiten steht für Notfälle der Pikettdienst des Regiebetriebs unter 079 635 94 09 zur Verfügung. Andere Notfallnummern finden Sie im Anschlagbrett Ihres Hauses und hier auf der Webseite.

Wie melde ich einen Schaden im Mietobjekt?

Nutzen Sie bitte die Reparaturmeldung auf unserer Webseite.

Unsere Waschmaschine ist defekt. Was soll ich unternehmen?

Bitte füllen Sie eine Reparaturmeldung aus. Unsere Hauswarte kommen vorbei und melden den Defekt bei Bedarf einer externen Firma. Bitte beachten Sie: Die Reparatur kann bis zu einer Arbeitswoche dauern.

Wie erhalte ich einen zusätzlichen Schlüssel oder den Ersatz für einen verlorenen Schlüssel?

Bitte kommen Sie auf der Geschäftsstelle am Friesenbergplatz 1 vorbei und füllen Sie das Bestellformular aus.

Gerne möchte ich eine bauliche Änderung in meiner Wohnung / meinem Haus vornehmen. Wie gehe ich vor?

Die Mietobjekte werden in einem guten Zustand übergeben. Der Innenausbau und die Ausstattung orientieren sich dabei an Standards, die auch beim Auszug eingefordert werden. Mieterspezifische irreversible Ausbauten werden nicht genehmigt. Mobile Einrichtungen, welche die Bausubstanz nicht beschädigen und bauphysikalisch keine Benachteiligungen nach sich ziehen, dürfen ohne Gesuch verwendet werden.

Wir wollen unseren Dachstock ausbauen. Wie sollen wir vorgehen?

Die FGZ führt seit 2023 keine individuellen Dachstockausbauten mehr aus. Dachstockausbauten werden nur noch im Zuge von Gesamtsanierungen oder als grösseres Gesamtprojekt für ganze Siedlungen geprüft und dann jeweils pro Etappen einheitlich umgesetzt.
Letzteres Vorgehen muss jedoch in die Gesamtplanung der Bautätigkeiten der FGZ integriert werden können. Massgebend für diese Vorgehensweise ist auch die rechtliche Vorgabe, dass es für jeden Dachstockausbau eine Baubewilligung der Behörden braucht, und die Abwägung, dass die Räume nur unter gewissen Voraussetzungen als Wohnräume zugelassen sind.
(Die Haltung des Vorstands und der Verwaltung zum Thema und die Gründe dahinter möchten wir folgendermassen darlegen: Wir handeln im Sinne der Gesamtgenossenschaft, wenn wir unsere Ressourcen auf die wichtigen und grossen Projekte konzentrieren. Hierzu gehören beispielsweise der weitere Ausbau des Anergienetzes, der Bau von Photovoltaikanlagen oder Gesamtsanierungen, um den Wohnwert unserer Liegenschaften zu erhalten und unseren Energieverbrauch weiter zu reduzieren. Dies ist gerade im Hinblick auf den Klimawandel, Netto-Null und nicht zuletzt hohen Nebenkostenabrechnungen ein wichtiger Punkt für alle Mitglieder.)

Ich habe kalt. Wie hoch muss die Raumtemperatur sein?

Die FGZ stellt so viel Heizwärme zur Verfügung, dass im Wohnbereich 21 Grad erreicht werden. Sollten Sie eine Raumtemperatur unter 21 Grad feststellen, melden Sie uns dies bitte via Reparaturmeldung.

Mein Radiator ist kalt. Warum?

Der Radiator kann kalt sein, selbst wenn die Aussentemperatur weniger als 15 Grad beträgt. Der Grund ist die Steuerung in der Heizzentrale, die weitere Parameter mitberücksichtigt.

Gut zu wissen: Die Wärme wird nicht nur von den Radiatoren, sondern auch von Wänden abgegeben.

Wichtig: Damit die Thermostat-Ventile korrekt funktionieren, dürfen keine Vorhänge und kein Mobiliar diese zu- bzw. abdecken. Dasselbe gilt auch bei den Radiatoren.

Ich ziehe aus. Was muss ich beachten?

Alle mieterspezifischen Einrichtungen sind zu entfernen. Grundsätzlich müssen Sie das Mietobjekt in demselben Zustand zurückgeben, wie Sie es übernommen haben. Auch muss das Mietobjekt gründlich gereinigt sein. Bei Fragen hilft Ihnen der/die zuständige Immobilienbewirtschafter/in gerne weiter.

Werden die Wände während der Mietdauer gestrichen?

Wenn Sie länger als 12 Jahre in einem gleichen Objekt wohnen, können Sie ein Gesuch für einen frischen Wandanstrich stellen. Bitte wenden Sie sich an verwaltung@fgzzh.ch oder 043 456 15 00 oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

Darf ich eine Wand farbig streichen?

Die Wände dürfen unter bestimmten Bedingungen mit mineralischen Pastellfarben angestrichen werden. Achten Sie auf eine fachgerechte Ausführung. Bei Auszug müssen die Wände aber wieder in den weissen Originalzustand zurückversetzt werden.

Darf ich das Holzwerk oder die Fliesen/Platten anstreichen?

Holzwerk (Fenster, Türen, Treppen, Geländer, Böden, usw.) und Fliesen dürfen nicht angestrichen werden.

Was muss ich bei meinem Auszug zurückbauen?

Grundsätzlich sind alle mieterspezifischen und vom Vormieter übernommenen Einrichtungen und Ausstattungen von Ihnen zurückzubauen. Die FGZ übernimmt keine Mieterausbauten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Immobilienbewirtschafter/in.

Welches Material verkauft die FGZ?

Im Regiebetrieb an der Arbentalstrasse 345 können Sie Bodenpflegemittel, Spiegelschrank, Lampenabdeckungen, Filter, Blech, Gitter, Kühlschrank und Tiefkühlschubladen, Besteckkorb, Duschstangen, Seifenspender, WC-Deckel, Zahngläser, Griffe, Neoperl und diverses Material für den kleinen Unterhalt kaufen.

Hilft der Regiebetrieb auch bei privaten Angelegenheiten (z. B. Leuchte montieren bei Umzug)?

Der Regiebetrieb kann auf private Anfragen leider nicht eingehen.

Kann ich meinen Terrassensitzplatz vergrössern lassen?

Es gibt etappenbezogene Materialisierungsstandards. Diese werden ausschliesslich bei Umzügen so angewendet. Auf individuelle Anfragen während der Mietdauer kann die Verwaltung leider nicht eingehen.

Darf ich meinen Baum fällen lassen?

Nein. Die Bäume sind Eigentum der FGZ und nicht der Mietenden. Das gilt auch für die Bäume im Garten von Reihen-Einfamilienhäusern.
Die FGZ fällt nur Bäume, die ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Unsere Kinder möchten ein Trampolin in unserem Garten haben. Wie müssen wir vorgehen?

Bitte schicken Sie ein schriftliches Gesuch per E-Mail/Brief an die Verwaltung verwaltung@fgzzh.ch bzw. Friesenbergplatz 1, 8045 Zürich.

Welche Pflanzenschutzmassnahmen wendet die FGZ an?

Die Bäume werden in der Regel jährlich fachgerecht zurückgeschnitten. Weitere Massnahmen wie Pflanzenschutzmittel spritzen, Lockstofffallen aufstellen etc. wendet die FGZ nicht an, um die Biodiversität zu fördern.

Ich bin allergisch auf gewisse Pflanzen. Kann die FGZ diese Allergien berücksichtigen?

Allergieformen aufgrund verschiedener Pflanzen sind mannigfaltig. Eine gezielte oder spezifische Einflussnahme ist nicht möglich und entspricht nicht unserer Maxime der naturnahen Aussenraumgestaltung.

Wieso wird das Wasser im Aussenraum teilweise abgestellt?

Infolge Einfriergefahr und möglicher Berstung der Leitung muss das Wasser in Aussenleitungen während der kalten Monate abgestellt werden. Die FGZ stellt das Wasser spätestens Anfang November ab und stellt es frühestens ab Mitte April wieder an.

Wo finde ich die Kompostanlagen?

In jeder Etappe mit Mehrfamilienhäusern gibt es eine Kompostanlage, 13 insgesamt in der FGZ. Es gibt einen Plan mit den genauen Standorten.
Bitte beachten Sie die Angaben auf den Infotafeln, welche Hausnummern zu welcher Kompostanlage gehören, damit keine Anlagen überlastet werden.

Was gehört in den Kompost, was nicht?

Lesen Sie dazu unser Merkblatt. Sie finden es im Download-Zentrum.

Wer ist für die Kompostanlagen zuständig?

Die Kompostanlagen der FGZ werden von Freiwilligen betreut, Ansprechpersonen sind die Gruppenleitung (siehe Infotafel in der Anlage) oder die Kompostberatung der FGZ. Mehr Informationen finden Sie hier.

Ist die Mitarbeit in der Kompostgruppe aufwendig, und lohnt es sich?

Ihr Engagement sieht im Jahr ungefähr so aus:

  • Einige Minuten pro Tag während der selbst gewählten Betreuungswochen
  • Je nach Grösse der Gruppe zwischen 2 bis 5 Betreuungswochen pro Halbjahr
  • Ca. 2 Stunden pro Jahr für das Sieben des Materials mit der ganzen Gruppe

Wir bieten Ihnen dafür:

  • Ein feines Nachtessen mit allen 140 Kompostbetreuenden vom Friesenberg
  • Einen schönen Ausflug mit der eigenen Kompostgruppe
  • Sie lernen gleichgesinnte, spannende, interessante Nachbarn kennen.
Wie kann ich mich in der FGZ engagieren?
  • Machen Sie bei einer der 3 FGZ-Mitwirkungsgruppen mit: AktionNaturReich, Freizeit.FGZ oder NachhaltigMobil. Dazu finden Sie Informationen hier.
  • Unter Mithilfe/Selbstorganisation haben Sie die Möglichkeit, Siedlungsfeste oder anderes (Treffs, Kurse usw.) mit Ihren Nachbarinnen und Nachbarn zu organisieren, und die FGZ unterstützt Sie dabei. Dazu finden Sie Informationen hier.
  • Neue Initiativen sind jederzeit willkommen. Die Verwaltung bietet Unterstützung, falls gewünscht (finanziell, infrastrukturell, Kommunikation). Dazu lesen Sie mehr hier.
  • Mitreden/Bedürfnisse einbringen können Sie jeweils bei baulichen Projekten und anderem (Ersatzneubauten, Sanierungen, Aussenraum, Gemeinschaftsräume, GV-Reglemente). Dazu erhalten Sie eine Einladung von uns.
Was muss ich bei der Organisation eines Festes beachten?

­Ein Siedlungsfest (öffentliches Fest) zu organisieren, ist jederzeit möglich. Selbstorganisation ist jedoch gefragt. Die Verwaltung unterstützt mit kostenlosen Gemeinschaftsräumen, und auch die Festinfrastruktur (Tische, Bänke, Zelte) ist kostenlos. Zudem unterstützt Sie die FGZ in der Bekanntmachung Ihres Anlasses (Flyer, Webseite). Dazu lesen Sie mehr hier.

Ein privates Fest zu organisieren, ist jederzeit möglich. Dafür gibt es in der FGZ Gemeinschaftsräume (drinnen und draussen), die gemietet werden können. Auch Festinfrastruktur (Tische, Bänke, Zelte) können Sie gegen einen kleinen Betrag über die FGZ mieten. Dazu lesen Sie mehr hier.
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Auch die Webseite der Stadt Zürich bietet viele hilfreiche Tipps, falls Sie ein grösseres Fest organisieren möchten.

Wie erfahre ich, welche Freizeitveranstaltungen und sonstigen Anlässe es in der FGZ gibt?

­Der Veranstaltungskalender FGZ auf der Webseite beinhaltet alle Kurse, Anlässe der FGZ und jene Quartiersanlässe, die externe Organisatoren auf unserer Webseite bekannt machen möchten.
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4-mal im Jahr verschicken wir in alle FGZ- Haushalte ein Quartalsprogramm.

An wen kann ich mich in einer persönlichen Notlage wenden?

Die FGZ-Sozialberatung unterstützt Sie bei einem Gespräch gerne persönlich oder sucht mit Ihnen zusammen das passende Hilfsangebot in der Stadt Zürich.

­Bei finanziellen Notlagen unterstützt Sie das Sozialzentrum Selnau:
Tel. 044 412 66 77 | https://www.stadt-zuerich.ch/sd/de/index.html
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Bei akuten Notsituation hilft auch die Dargebotene Hand:
Tel. 143 | www.143.ch
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Für Eltern gibt es das Angebot «Elternnotruf»:
Tel. 0848 35 45 55 | www.elternnotruf.ch

Wer hat Anspruch auf Unterstützung aus dem FGZ-Hilfsfonds?

Die Stiftung Hilfsfonds unterstützt Genossenschafter/innen, die in materiellen Engpässen und Notlagen sind. Dies können nicht gedeckte Krankheitskosten, Spezialauslagen für Kinder, Umzugskosten oder weitere ausserordentliche Auslagen sein. Die Stiftung Hilfsfonds kann keine Grundversorgung abdecken. Bei längerfristigen finanziellen Notlagen wenden Sie sich bitte an das Sozialzentrum Selnau der Stadt Zürich. Wenn Sie Unterstützung der Stiftung Hilfsfonds beantragen möchten, wenden Sie sich an die FGZ-Sozialberatung.

Woher kommt das Geld des Hilfsfonds?

Das Kapital der Stiftung stammt aus 0,5 Prozent der Mietzinseinnahmen, den Genossenschafts-Eintrittsgebühren sowie Spenden.

Was ist der Unterschied zwischen dem Solidaritätsfonds und dem Hilfsfonds?

Der Solidaritätsfonds ist insbesondere bestimmt für soziale und ökologische Vorhaben, die im Gesamtinteresse der Genossenschaft liegen, sowie für Lärmschutzmassnahmen und technische Umweltschutzmassnahmen. Der Hilfsfonds dient der persönlichen Hilfe für einzelne Genossenschafter/innen.

Was bietet die FGZ-Sozialberatung?

Die Sozialberatung steht allen Mietern/innen der FGZ kostenlos zur Verfügung und umfasst:

  • Beratung bei persönlichen oder familiären sozialen Fragen
  • Beratung bei finanziellen Problemen
  • Vermittlung bei Nachbarschaftskonflikten
  • Vermittlung und Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen
  • Beratung von Interessengruppen zu sozialen Themen
  • Antragsstelle für die Stiftung Hilfsfonds FGZ (finanzielle Hilfe in Notsituationen)
Die/Der Nachbar/in hält sich nicht an die Hausregeln. Was kann ich tun?

Lesen Sie dazu unser Merkblatt. Sie finden es im Download-Zentrum.

Ich habe Streit mit meinem/r Nachbarn/-in. Was kann ich tun?

Lesen Sie dazu unser Merkblatt. Sie finden es im Download-Zentrum.

Ich kann meine Miete nicht bezahlen, was tun?

Können Sie die Miete erst verzögert bezahlten, dann informieren Sie die Buchhaltung, damit Sie keine Mahnung erhalten. Können Sie die Miete wegen einer kurzfristigen Notlage nicht bezahlen, hilft Ihnen die FGZ-Sozialberatung gerne weiter (siehe auch Stiftung Hilfsfonds). Hat sich aber Ihre finanzielle Situation dauerhaft verschlechtert, sollten Sie sich beim Sozialzentrum Selnau der Stadt Zürich melden.

Ich habe Mühe, die Mieterumfrage oder andere Formulare auszufüllen. Wo erhalte ich Hilfe?

Bitte melden Sie sich bei der FGZ-Sozialberatung. Diese hilft Ihnen gerne weiter.

Wie melde ich mich für den Wäscheservice der Altersbetreuung an?

Kontaktieren Sie die Altersbetreuung telefonisch, per Mail oder persönlich, um weitere Details zu besprechen. Alle Kontaktdaten finden Sie hier.

Muss man die Wäsche beschriften («nämele») für den Wäscheservice?

Nein, das ist nicht nötig.

Was kosten die Dienstleistungen der Altersbetreuung?

Die Dienstleistungen sind für FGZ-Mitglieder kostenlos. Einzige Ausnahme ist der Wäscheservice.

Wie kann ich mich anmelden, damit die Altersbetreuung für mich einkaufen geht?

Rufen Sie uns an und/oder kommen Sie an der Arbentalstrasse 323 vorbei. So können wir mit Ihnen die weiteren Schritte klären. Alle Kontaktdaten finden Sie hier.

Wie erfahre ich, welche Aktivitäten im Alterstreff stattfinden?

Auf der Website ist das Halbjahresprogramm des Alterstreff hinterlegt.
Falls Sie interessiert sind, können Sie auch telefonisch Details erfahren.
Programm und Flyer zu den Aktivitäten liegen auf:

  • Bei der Verwaltung, Friesenbergplatz 1
  • Im Alterstreff an der Arbentalstrasse 323.

Alle Kontaktdaten finden Sie hier.

Kann ich mich als Angehörige/r oder Nachbar/in auch melden, wenn ich den Eindruck habe, dass jemand Unterstützung nötig hat?

Ja, das können Sie. Die Altersbetreuung spricht das weitere Vorgehen dann mit Ihnen ab.

Die FGZ hat meine Miete erhöht. Warum?

Alles zur Mieterhöhung per November 2024 können Sie im Dokument «Fragen und Antworten zur Mietzinserhöhung per November 2024» in Download-Zentrum unter «Infos & Merkblätter».

Wie viel kostet eine Wohnung bei der FGZ?

Die Miete bei Genossenschaften ist vorgegeben und heisst Kostenmiete. Die Miete soll dabei die Kosten für Unterhalt und Verwaltung der Wohnung decken. Gegenüber der Privatwirtschaft sind dadurch die Mietzinskosten bei vergleichbaren Objekten um einiges tiefer. Je nach Alter und Grösse der Wohnung können die Mietzinse variieren. Eine pauschale Aussage ist so nicht möglich.

Wann ist die Miete bei der FGZ fällig?

Die Miete ist immer am 1. Tag des jeweiligen Monats fällig. Zahlungsverzüge werden gemahnt und können zum Ausschluss aus der Genossenschaft inklusive Kündigung der Wohnung führen.

Wie bezahle ich die Miete bei der FGZ am einfachsten?

Zur Mietzinszahlung gibt es 3 Möglichkeiten:

  • Am einfachsten ist das Lastschriftverfahren. Dabei geben Sie uns mit Ihrer Unterschrift die Vollmacht, die Miete Anfang Monat in der korrekten Höhe ab Ihrem Bank- bzw. Postkonto zu beziehen.
  • Auch gut ist der Dauerauftrag. Sie richten dabei selbst einen Dauerauftrag bei Ihrem Finanzinstitut für die monatliche Miete ein. Mietzinsanpassungen müssen dabei immer selbst angepasst werden.
  • Als Alternative senden wir Ihnen QR-Rechnungen. Sie erhalten quartalsweise QR-Rechnungen zur Zahlung der Miete. Die Miete ist dabei trotzdem auf den 1. Tag des jeweiligen Monats fällig.
Kann ich die QR-Rechnungen für die Miete, die ich jedes Quartal erhalte, auch abbestellen, falls ich diese nicht benötige?

Bei den referenzierten QR-Rechnungen ändert die Referenznummer grundsätzlich nicht. Falls Sie die QR-Rechnungen nicht mehr benötigen, melden Sie dies bitte der Verwaltung unter esr@fgzzh.ch.

Wie richte ich ein Lastschriftverfahren ein?

Das Vollmachtformular können Sie bei der Buchhaltung FGZ am besten telefonisch bestellen. Bitte füllen Sie das entsprechende Formular für Bank oder Post aus, unterschreiben und retournieren Sie es an die FGZ-Buchhaltung. Alles Weitere regeln wir für Sie.

Wird das Lastschriftverfahren von der FGZ nicht missbraucht?

Mietzinsanpassungen erhalten Sie von der FGZ fristgerecht auf dem offiziellen Formular mitgeteilt. Die FGZ zieht nur die mitgeteilten monatlichen Mietzinse über das LSV ein. Sollte doch einmal etwas schiefgehen, können Sie bei Ihrer Bank oder Post von dem 30-tägigen Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Der eingezogene Betrag wird Ihnen dann automatisch zurückvergütet.

Was ist DAKA?

DAKA ist die Abkürzung für Darlehenskasse. Dabei handelt sich um ein Depositenkonto, was einem Sparkonto bei der Bank ähnlich ist. Ein Depositenkonto hat dabei mehr Regelungen als ein Banksparkonto. Das DAKA-Konto ist ausschliesslich für Genossenschafter/innen, deren mündige Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie für aktive und pensionierte FGZ-Mitarbeitende bestimmt.

Wie eröffne ich ein DAKA-Konto?

Sie können das Kontoeröffnungsformular ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und physisch an die Buchhaltung der FGZ senden.

Wie lange braucht es, um ein DAKA-Konto zu eröffnen?

In der Regel 2 bis 3 Arbeitstage. Danach erhalten Sie per Post alle relevanten Unterlagen und können mit Einzahlungen beginnen.

Welche Unterlagen benötige ich für die DAKA-Kontoeröffnung?

Nur das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kontoeröffnungsformular.

Wie viel kann ich in die Darlehenskasse einzahlen?

Einzahlungen sind nicht begrenzt und können ausschliesslich mit den von der FGZ ausgestellten, referenzierten QR-Rechnungen ausgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass alles, was Sie einzahlen, zwingend mindestens 6 Monate auf dem DAKA-Konto stehen bleiben muss.

Wie viel Geld kann ich von meinem DAKA-Konto beziehen?

Eine Auszahlung benötigt in jedem Fall einen schriftlichen Zahlungsauftrag durch den/die Kontoinhaber/in oder eine bevollmächtigte Person. Es gelten folgende Bezugslimiten:

  • Bis CHF 10’000 pro Kalendermonat ohne Kündigung innert Wochenfrist
  • Ab CHF 10’000 bis CHF 50’000 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
  •  Ab CHF 50’000 mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten
    Der Bargeldverkehr ist dabei auf CHF 2000 pro Tag limitiert (für Ein- und Auszahlungen)
Führen Sie DAKA-Zahlungsaufträge an Drittpersonen oder Drittfirmen aus?

Nein, Auszahlungen von DAKA-Konti erfolgen ausschliesslich an deren Kontoinhaber. Es erfolgen auch keine Auszahlungen an bevollmächtigte Personen (Bargeldauszahlungen sind dabei die Ausnahme).

Welche Gebühren fallen bei DAKA-Konti an?

DAKA-Konti sind gebührenfrei. Bitte beachten Sie aber, dass dadurch die Dienstleistungen entsprechend tiefer sind als bei Banken. Zum Beispiel erhalten Sie den Kontoauszug nur 1-mal jährlich nach dem Jahreswechsel.

Kann man auch mehrere DAKA-Konti führen?

Die FGZ bietet die Möglichkeit, mehrere Konti zu führen. So können zum Beispiel für Kinder oder aber für Reisen sogenannte Unterkonti geführt werden. Bitte beachten Sie aber, dass rechtlich gesehen immer der Kontoinhaber der Besitzer des Kontos ist.

Kann ich auch ohne Wohnung bei der FGZ Anteilkapital einzahlen und so Genossenschafter/in werden?

Nein, gemäss Statuten kann bei der FGZ nur Genossenschafter/in werden, wer eine Wohnung mietet.

Wie hoch ist die Beteiligung bzw. das Anteilkapital bei der FGZ?

Die Höhe des Anteilkapitals ist pro Wohnung festgelegt. Je grösser und neuer die Wohnung, desto höher der Anteilkapitalbetrag.

Warum wird auf den Anteilkapitalzinsen die Verrechnungssteuer auch bei Zinserträgen unter CHF 200 abgezogen?

Die Befreiung der Verrechnungssteuer für Zinsen unter CHF 200 gilt für Sparkapital wie Sparkonto oder Depositenkonto. Das Anteilkapital ist aber eine «Wertschrift», mit der man eine Firmenbeteiligung der FGZ erhält. Wertschriften sind von dieser Befreiung nicht betroffen.

Bekomme ich das Anteilkapital nach Wegzug aus der Genossenschaft zurück?

Sie erhalten den einbezahlten Betrag abzüglich allfälliger Ausstände zurück. Die Auszahlung des Anteilkapitals kann sich nach Auszug je nach Konstellation bis zu 3 Monate verzögern.

Was sind «Etappen» in der FGZ?

Die FGZ besteht aus 25 Siedlungen; die Siedlungen wurden in einzelnen Schritten – oder eben in Etappen – gebaut. Die 1. Siedlung der FGZ wurde 1925 gebaut, daher nennen wir die Siedlung «Pappelstrasse, Margaretenweg, Jakob-Peter- Weg» auch Etappe 1. Die Siedlung «Schweighofstrasse Nord» wurde 1926 gebaut, entsprechend nennen wir sie Etappe 2. Wir verwenden Siedlungsnamen und Etappenummern als Synonyme für unsere Siedlungen.

In welcher Etappe wohne ich?

Im Siedlungsplan sind alle Siedlungen mit ihrem Namen und ihren Etappennummern ausgewiesen.

Wie melde ich mich für den Newsletter an?

Klicken Sie auf diesen Link und füllen Sie das Formular aus.

Ich möchte einen Leserbrief einsenden. Wie gehe ich vor?

Wir freuen uns, wenn Sie an den Themen und Debatten unserer Genossenschaft Anteil nehmen. Leserbriefe können Sie an die Verwaltung (Friesenbergplatz 1, 8045 Zürich), E-Mails an fgz-info@fgzzh.ch schicken. Es werden nur Rückmeldungen bis 1000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) berücksichtigt, die vor Redaktionsschluss und mit Namen bei uns eintreffen. Den Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe finden Sie in der laufenden Ausgabe auf der Post-Seite.

Was sind Vertrauensleute?

Unsere Vertrauensleute sind Bindeglieder zwischen Mitgliedern sowie Verwaltung und Vorstand. Sie werden von unseren Mitgliedern in ihrer Nachbarschaft gewählt und tragen deren Anliegen an die Verwaltung. Sie kommen zudem an der Vertrauensleuteversammlung zusammen und werden vom Vorstand über die Themen der bevorstehenden GV informiert. An dieser Versammlung holt der Vorstand auch die Meinung der Vertrauensleute ein. Die Vertrauensleuteversammlung ist also ein genossenschaftseigenes beratendes Organ, das der Vorstand zur Vorbereitung wichtiger Geschäfte einberuft.

Welche Vertrauensleute sind für meine Siedlung zuständig?

Ihre Vertrauensleute finden Sie hier.

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