Sie haben Fragen? Ob Wegleitung, Erklärung oder Ratgeber: Hier finden Sie Ihre Antworten.
Sie brauchen nur den entsprechenden Themenbereich auszuwählen. Et voilà.
Der Begriff FiKo ist die Abkürzung für Findungskommission. Sie ist eine Vorstandskommission und berät den Vorstand im Findungsprozess für Kandidierende in Vorstandswahlen.
Die FiKo evaluiert potenzielle Kandidaten und Kandidatinnen. Sie prüft die eingegangenen Dossiers, führt Gespräche und beantwortet Fragen zur Aufgabe und dem Prozess.
Die FiKo gibt den Kandidierenden Rückmeldungen zu deren Eignung und schlägt jeweils ca. 3 (Richtwert) «Bestgeeignete» für Gespräche mit dem Vorstand vor.
Die Rückmeldung erfolgt in den Kategorien «sehr gut / gut / weniger gut geeignet» im Vergleich zu den übrigen Bewerbungen. Diese Eignungseinstufung geht zuhanden des Vorstands und wird auch der Generalversammlung kommuniziert.
Die FiKo setzt sich aus Vorstandsmitgliedern und Vertrauensleuten zusammen.
Vertrauensleute
Barbara Epper (nur Präsidium)
Heiko Gross (nur Vorstandssitze)
Dani Wintsch
Yvonne Züst
Vorstandsmitglieder
Martin Sagmeister (Leitung)
Martin Biebricher
Die FiKo wird für die Präsidiumssuche von Karin Stuhlmann von B’VM als externe Expertin unterstützt (ohne Stimmrecht).
Das Präsidium übernimmt die Leitung des Vorstands. Der Vorstand ist das strategische Führungsgremium der FGZ. Entsprechend viele Kompetenzen und Berufserfahrung in Kaderpositionen sind für diese Position nötig. Das Profil hat der Vorstand veröffentlicht: Anforderungsprofil Präsidium.
Der Zeitpunkt wurde bewusst so gewählt. Anforderungsprofile können auf den ersten Blick abschreckend wirken. Wird die Hemmschwelle zur Kandidatur niedrig gehalten, sind inklusivere Wahlen möglich. Gleichzeitig sollte im Sinne der Transparenz dargelegt werden, was die Anforderungen für diese komplexen Positionen konkret sind.
Ein unvoreingenommener Blick von aussen tut immer gut. Karin Stuhlmann vertritt keine Eigeninteressen, sie bringt ihre professionellen Erfahrungen in Ausleseprozessen ein und stellt als unabhängige Fachperson eine professionelle und objektive Auswahl der Kandidierenden sicher.
Die B’VM ist ein spezialisiertes Beratungsunternehmen für Nonprofit-Organisationen, das Expertise in der Begleitung und Moderation von Auswahl- und Entscheidungsprozessen bietet. Als Vertreterin der B’VM begleitet Karin Stuhlmann den Findungsprozess für die Präsidiumswahl in der FGZ.
Unsere Mitglieder sind sehr zufrieden. Es kommt daher sehr selten vor, dass jemand aus der FGZ auszieht. Zudem haben wir viele interne Umzüge: Zu internen Wohnungswechseln kommt es zum Beispiel, wenn eine Familie Zuwachs erhält oder wenn die erwachsenen Kinder ausziehen. Daher haben wir wenige freie Wohnungen für externe Interessenten.
Freie Wohnungen werden um 16 Uhr auf unserer Webseite ausgeschrieben, sofern kein Mitglied sie benötigt (siehe Frage oben). Denn unsere Mitglieder auf der internen Umzugsliste haben vor externen Interessenten Vorrang. Wie unser Vergabeprozess abläuft, erfahren Sie hier.
Sie werden nur Mitglied, wenn Sie einen Mietvertrag mit uns abschliessen.
Als Kind von FGZ-Mitgliedern müssen Sie den üblichen Bewerbungsprozess durchlaufen und sich auf Wohnungsinserate auf der Webseite bewerben.
Wir führen keine Warteliste für Wohnungen, die auf der Webseite ausgeschrieben werden.
Die Miete ist nur so hoch, dass sie den Aufwand des Bauträgers oder der Bauträgerin deckt. Mit der Kostenmiete werden die Schuldzinsen und die Verwaltungskosten beglichen, der Unterhalt und Werterhalt der Liegenschaften sowie die Rückstellungen zur Erneuerung sichergestellt. Der oder die Bauträgerin darf keinen Gewinn über die Mieten erwirtschaften und Bodenspekulationen sind nicht erlaubt. Dies führt zu deutlich günstigeren Mieten.
Subventionierte Wohnungen sollen an Menschen vermietet werden, die sie am nötigsten brauchen. Dies sind vor allem Familien, Personen über 60 Jahre, Jugendliche in Ausbildung, Menschen mit Beeinträchtigungen und Menschen mit geringem Einkommen. Eine subventionierte Wohnung kann beanspruchen, wer die Subventionsbestimmungen wie Einkommen, Vermögen und Belegung erfüllt. Details hierzu sind im städtischen Zweckerhaltungsreglement festgehalten.
Die FGZ vermietet insgesamt 197 subventionierte Wohnungen.
Mitglieder, die 10 Jahre in der FGZ wohnen und Familiennachwuchs oder -zuzug anmelden, können uns für einen Umzug kontaktieren. Auch wer die Belegung der Wohnung nicht mehr erfüllt, muss umziehen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Bei Familienobjekten gilt: Zimmerzahl = Personenzahl (Alleinerziehende zählen als 2 Personen). In der Regel müssen Kinder zum Zeitpunkt der Vermietung unter 15 Jahre alt sein. Bei allen anderen Objekten: Anzahl Zimmer – 1 = Anzahl Personen.
Parkplätze können von Mitgliedern wie Nicht-Mitgliedern gemietet werden. Die Ausschreibung der Parkplätze erfolgt auf der Webseite.
Wer auf unserer Umzugsliste steht, erhält Angebote aus dem gesamten FGZ-Portfolio. Es ist nicht möglich, sich nur für eine bestimmte Wohnung oder Siedlung anzumelden.
Ihre Kündigung benötigen wir schriftlich und im Original. Alle Vertragspartner/innen müssen die Kündigung unterzeichnet haben. Bitte beachten Sie dabei Ihre Kündigungsfrist im Mietvertrag.
Über unser Reservierungssystem auf der Webseite.
In unseren Reihen-Einfamilienhäusern können Sie eine Katze oder einen Hund halten. In den Mehrfamilienhäusern ist nur das Halten von Katzen möglich. Wenn Sie in einer Erdgeschosswohnung wohnen, dürfen Sie eine freilaufende Katze halten, sofern Sie einen direkten Ausgang in den Garten haben. Ab dem 1. Stockwerk sind nur Hauskatzen möglich. Das Tierschutzrecht schreibt zwingend angemessene Kontakte mit Artgenossen vor. Daher sollten Wohnungskatzen deshalb nicht allein gehalten werden.
Siehe Karte.
Leider können wir nicht auf Ferienabwesenheiten Rücksicht nehmen. Prüfen Sie daher auch in den Ferien Ihren Posteingang.
Füllen Sie auf unserer Homepage eine Reparaturmeldung aus.
Ihr Hauswart wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Ihre Waschkarte können Sie am Empfang der FGZ-Geschäftsstelle am Friesenbergplatz 1 aufladen oder bei den verschiedenen Ladestationen im Quartier (siehe Karte).
Bitte füllen Sie eine Reparaturmeldung aus.
Bitte beachten Sie: Sollte eine externe Firma aufgeboten werden müssen, kann die Reparatur bis zu einer Arbeitswoche dauern.
Bitte stellen Sie ein schriftliches Gesuch per E-Mail/Brief an die Verwaltung: verwaltung@fgzzh.ch bzw. Friesenbergplatz 1, 8045 Zürich
Bitte schicken Sie ein schriftliches Gesuch per E-Mail/Brief an die Verwaltung: verwaltung@fgzzh.ch bzw. Friesenbergplatz 1, 8045 Zürich
Das Protokoll der letzten Generalversammlung finden Sie hier. Das ausführliche Wortprotokoll können Sie auf der Geschäftsstelle am Friesenbergplatz 1 einsehen.
Anträge müssen spätestens 90 Tage vor der Generalversammlung in der Verwaltung eintreffen.
Dies wäre aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (OR Art. 880 II. Urabstimmung) grundsätzlich möglich. Jedoch hat die FGZ keine solche Bestimmung in ihren Statuten, daher besteht die Möglichkeit, schriftlich abzustimmen, in der FGZ zurzeit nicht.
Unsere Vertrauensleute sind das Bindeglied zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Verwaltung bzw. Vorstand. Sie werden von unseren Mitgliedern in ihrer Nachbarschaft gewählt und tragen deren Anliegen an die Verwaltung. Sie kommen zudem an der Vertrauensleuteversammlung zusammen und werden vom Vorstand über die Themen der bevorstehenden GV informiert. An dieser Versammlung holt der Vorstand auch die Meinung der Vertrauensleute ein. Die Vertrauensleuteversammlung ist also ein genossenschaftseigenes beratendes Organ, das der Vorstand zur Vorbereitung wichtiger Geschäfte einberuft.
Eine Übersicht der Vertrauensleute Ihrer Siedlung finden Sie hier.
In Notfällen können Sie dringende, umfassende Schäden telefonisch der Verwaltung unter 044 456 15 00 melden. Ausserhalb der Bürozeiten steht für Notfälle der Pikettdienst des Regiebetriebs unter 079 635 94 09 zur Verfügung. Andere Notfallnummern finden Sie im Anschlagbrett Ihres Hauses und hier auf der Webseite.
Nutzen Sie bitte die Reparaturmeldung auf unserer Webseite.
Bitte füllen Sie eine Reparaturmeldung aus. Unsere Hauswarte kommen vorbei und melden den Defekt bei Bedarf einer externen Firma. Bitte beachten Sie: Die Reparatur kann bis zu einer Arbeitswoche dauern.
Bitte kommen Sie auf der Geschäftsstelle am Friesenbergplatz 1 vorbei und füllen Sie das Bestellformular aus.
Die Mietobjekte werden in einem guten Zustand übergeben. Der Innenausbau und die Ausstattung orientieren sich dabei an Standards, die auch beim Auszug eingefordert werden. Mieterspezifische irreversible Ausbauten werden nicht genehmigt. Mobile Einrichtungen, welche die Bausubstanz nicht beschädigen und bauphysikalisch keine Benachteiligungen nach sich ziehen, dürfen ohne Gesuch verwendet werden.
Die FGZ führt seit 2023 keine individuellen Dachstockausbauten mehr aus. Dachstockausbauten werden nur noch im Zuge von Gesamtsanierungen oder als grösseres Gesamtprojekt für ganze Siedlungen geprüft und dann jeweils pro Etappen einheitlich umgesetzt.
Letzteres Vorgehen muss jedoch in die Gesamtplanung der Bautätigkeiten der FGZ integriert werden können. Massgebend für diese Vorgehensweise ist auch die rechtliche Vorgabe, dass es für jeden Dachstockausbau eine Baubewilligung der Behörden braucht, und die Abwägung, dass die Räume nur unter gewissen Voraussetzungen als Wohnräume zugelassen sind.
(Die Haltung des Vorstands und der Verwaltung zum Thema und die Gründe dahinter möchten wir folgendermassen darlegen: Wir handeln im Sinne der Gesamtgenossenschaft, wenn wir unsere Ressourcen auf die wichtigen und grossen Projekte konzentrieren. Hierzu gehören beispielsweise der weitere Ausbau des Anergienetzes, der Bau von Photovoltaikanlagen oder Gesamtsanierungen, um den Wohnwert unserer Liegenschaften zu erhalten und unseren Energieverbrauch weiter zu reduzieren. Dies ist gerade im Hinblick auf den Klimawandel, Netto-Null und nicht zuletzt hohen Nebenkostenabrechnungen ein wichtiger Punkt für alle Mitglieder.)
Die FGZ stellt so viel Heizwärme zur Verfügung, dass im Wohnbereich 21 Grad erreicht werden. Sollten Sie eine Raumtemperatur unter 21 Grad feststellen, melden Sie uns dies bitte via Reparaturmeldung.
Der Radiator kann kalt sein, selbst wenn die Aussentemperatur weniger als 15 Grad beträgt. Der Grund ist die Steuerung in der Heizzentrale, die weitere Parameter mitberücksichtigt.
Gut zu wissen: Die Wärme wird nicht nur von den Radiatoren, sondern auch von Wänden abgegeben.
Wichtig: Damit die Thermostat-Ventile korrekt funktionieren, dürfen keine Vorhänge und kein Mobiliar diese zu- bzw. abdecken. Dasselbe gilt auch bei den Radiatoren.
Alle mieterspezifischen Einrichtungen sind zu entfernen. Grundsätzlich müssen Sie das Mietobjekt in demselben Zustand zurückgeben, wie Sie es übernommen haben. Auch muss das Mietobjekt gründlich gereinigt sein. Bei Fragen hilft Ihnen der/die zuständige Immobilienbewirtschafter/in gerne weiter.
Wenn Sie länger als 12 Jahre in einem gleichen Objekt wohnen, können Sie ein Gesuch für einen frischen Wandanstrich stellen. Bitte wenden Sie sich an verwaltung@fgzzh.ch oder 043 456 15 00 oder füllen Sie das Kontaktformular aus.
Die Wände dürfen unter bestimmten Bedingungen mit mineralischen Pastellfarben angestrichen werden. Achten Sie auf eine fachgerechte Ausführung. Bei Auszug müssen die Wände aber wieder in den weissen Originalzustand zurückversetzt werden.
Holzwerk (Fenster, Türen, Treppen, Geländer, Böden, usw.) und Fliesen dürfen nicht angestrichen werden.
Grundsätzlich sind alle mieterspezifischen und vom Vormieter übernommenen Einrichtungen und Ausstattungen von Ihnen zurückzubauen. Die FGZ übernimmt keine Mieterausbauten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Immobilienbewirtschafter/in.
Im Regiebetrieb an der Arbentalstrasse 345 können Sie Bodenpflegemittel, Spiegelschrank, Lampenabdeckungen, Filter, Blech, Gitter, Kühlschrank und Tiefkühlschubladen, Besteckkorb, Duschstangen, Seifenspender, WC-Deckel, Zahngläser, Griffe, Neoperl und diverses Material für den kleinen Unterhalt kaufen.
Der Regiebetrieb kann auf private Anfragen leider nicht eingehen.
Es gibt etappenbezogene Materialisierungsstandards. Diese werden ausschliesslich bei Umzügen so angewendet. Auf individuelle Anfragen während der Mietdauer kann die Verwaltung leider nicht eingehen.
Nein. Die Bäume sind Eigentum der FGZ und nicht der Mietenden. Das gilt auch für die Bäume im Garten von Reihen-Einfamilienhäusern.
Die FGZ fällt nur Bäume, die ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Bitte schicken Sie ein schriftliches Gesuch per E-Mail/Brief an die Verwaltung verwaltung@fgzzh.ch bzw. Friesenbergplatz 1, 8045 Zürich.
Die Bäume werden in der Regel jährlich fachgerecht zurückgeschnitten. Weitere Massnahmen wie Pflanzenschutzmittel spritzen, Lockstofffallen aufstellen etc. wendet die FGZ nicht an, um die Biodiversität zu fördern.
Allergieformen aufgrund verschiedener Pflanzen sind mannigfaltig. Eine gezielte oder spezifische Einflussnahme ist nicht möglich und entspricht nicht unserer Maxime der naturnahen Aussenraumgestaltung.
Infolge Einfriergefahr und möglicher Berstung der Leitung muss das Wasser in Aussenleitungen während der kalten Monate abgestellt werden. Die FGZ stellt das Wasser spätestens Anfang November ab und stellt es frühestens ab Mitte April wieder an.
In jeder Etappe mit Mehrfamilienhäusern gibt es eine Kompostanlage, 13 insgesamt in der FGZ. Es gibt einen Plan mit den genauen Standorten.
Bitte beachten Sie die Angaben auf den Infotafeln, welche Hausnummern zu welcher Kompostanlage gehören, damit keine Anlagen überlastet werden.
Lesen Sie dazu unser Merkblatt. Sie finden es im Download-Zentrum.
Die Kompostanlagen der FGZ werden von Freiwilligen betreut, Ansprechpersonen sind die Gruppenleitung (siehe Infotafel in der Anlage) oder die Kompostberatung der FGZ. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ihr Engagement sieht im Jahr ungefähr so aus:
Wir bieten Ihnen dafür:
Ein Siedlungsfest (öffentliches Fest) zu organisieren, ist jederzeit möglich. Selbstorganisation ist jedoch gefragt. Die Verwaltung unterstützt mit kostenlosen Gemeinschaftsräumen, und auch die Festinfrastruktur (Tische, Bänke, Zelte) ist kostenlos. Zudem unterstützt Sie die FGZ in der Bekanntmachung Ihres Anlasses (Flyer, Webseite). Dazu lesen Sie mehr hier.
Ein privates Fest zu organisieren, ist jederzeit möglich. Dafür gibt es in der FGZ Gemeinschaftsräume (drinnen und draussen), die gemietet werden können. Auch Festinfrastruktur (Tische, Bänke, Zelte) können Sie gegen einen kleinen Betrag über die FGZ mieten. Dazu lesen Sie mehr hier.
Auch die Webseite der Stadt Zürich bietet viele hilfreiche Tipps, falls Sie ein grösseres Fest organisieren möchten.
Der Veranstaltungskalender FGZ auf der Webseite beinhaltet alle Kurse, Anlässe der FGZ und jene Quartiersanlässe, die externe Organisatoren auf unserer Webseite bekannt machen möchten.
4-mal im Jahr verschicken wir in alle FGZ- Haushalte ein Quartalsprogramm.
Die FGZ-Sozialberatung unterstützt Sie bei einem Gespräch gerne persönlich oder sucht mit Ihnen zusammen das passende Hilfsangebot in der Stadt Zürich.
Bei finanziellen Notlagen unterstützt Sie das Sozialzentrum Selnau:
Tel. 044 412 66 77 | https://www.stadt-zuerich.ch/sd/de/index.html
Bei akuten Notsituation hilft auch die Dargebotene Hand:
Tel. 143 | www.143.ch
Für Eltern gibt es das Angebot «Elternnotruf»:
Tel. 0848 35 45 55 | www.elternnotruf.ch
Die Stiftung Hilfsfonds unterstützt Genossenschafter/innen, die in materiellen Engpässen und Notlagen sind. Dies können nicht gedeckte Krankheitskosten, Spezialauslagen für Kinder, Umzugskosten oder weitere ausserordentliche Auslagen sein. Die Stiftung Hilfsfonds kann keine Grundversorgung abdecken. Bei längerfristigen finanziellen Notlagen wenden Sie sich bitte an das Sozialzentrum Selnau der Stadt Zürich. Wenn Sie Unterstützung der Stiftung Hilfsfonds beantragen möchten, wenden Sie sich an die FGZ-Sozialberatung.
Das Kapital der Stiftung stammt aus 0,5 Prozent der Mietzinseinnahmen, den Genossenschafts-Eintrittsgebühren sowie Spenden.
Der Solidaritätsfonds ist insbesondere bestimmt für soziale und ökologische Vorhaben, die im Gesamtinteresse der Genossenschaft liegen, sowie für Lärmschutzmassnahmen und technische Umweltschutzmassnahmen. Der Hilfsfonds dient der persönlichen Hilfe für einzelne Genossenschafter/innen.
Die Sozialberatung steht allen Mietern/innen der FGZ kostenlos zur Verfügung und umfasst:
Lesen Sie dazu unser Merkblatt. Sie finden es im Download-Zentrum.
Lesen Sie dazu unser Merkblatt. Sie finden es im Download-Zentrum.
Können Sie die Miete erst verzögert bezahlten, dann informieren Sie die Buchhaltung, damit Sie keine Mahnung erhalten. Können Sie die Miete wegen einer kurzfristigen Notlage nicht bezahlen, hilft Ihnen die FGZ-Sozialberatung gerne weiter (siehe auch Stiftung Hilfsfonds). Hat sich aber Ihre finanzielle Situation dauerhaft verschlechtert, sollten Sie sich beim Sozialzentrum Selnau der Stadt Zürich melden.
Bitte melden Sie sich bei der FGZ-Sozialberatung. Diese hilft Ihnen gerne weiter.
Kontaktieren Sie die Altersbetreuung telefonisch, per Mail oder persönlich, um weitere Details zu besprechen. Alle Kontaktdaten finden Sie hier.
Nein, das ist nicht nötig.
Die Dienstleistungen sind für FGZ-Mitglieder kostenlos. Einzige Ausnahme ist der Wäscheservice.
Rufen Sie uns an und/oder kommen Sie an der Arbentalstrasse 323 vorbei. So können wir mit Ihnen die weiteren Schritte klären. Alle Kontaktdaten finden Sie hier.
Auf der Website ist das Halbjahresprogramm des Alterstreff hinterlegt.
Falls Sie interessiert sind, können Sie auch telefonisch Details erfahren.
Programm und Flyer zu den Aktivitäten liegen auf:
Alle Kontaktdaten finden Sie hier.
Ja, das können Sie. Die Altersbetreuung spricht das weitere Vorgehen dann mit Ihnen ab.
Alles zur Mieterhöhung per November 2024 können Sie im Dokument «Fragen und Antworten zur Mietzinserhöhung per November 2024» in Download-Zentrum unter «Infos & Merkblätter».
Die Miete bei Genossenschaften ist vorgegeben und heisst Kostenmiete. Die Miete soll dabei die Kosten für Unterhalt und Verwaltung der Wohnung decken. Gegenüber der Privatwirtschaft sind dadurch die Mietzinskosten bei vergleichbaren Objekten um einiges tiefer. Je nach Alter und Grösse der Wohnung können die Mietzinse variieren. Eine pauschale Aussage ist so nicht möglich.
Die Miete ist immer am 1. Tag des jeweiligen Monats fällig. Zahlungsverzüge werden gemahnt und können zum Ausschluss aus der Genossenschaft inklusive Kündigung der Wohnung führen.
Zur Mietzinszahlung gibt es 3 Möglichkeiten:
Bei den referenzierten QR-Rechnungen ändert die Referenznummer grundsätzlich nicht. Falls Sie die QR-Rechnungen nicht mehr benötigen, melden Sie dies bitte der Verwaltung unter esr@fgzzh.ch.
Das Vollmachtformular können Sie bei der Buchhaltung FGZ am besten telefonisch bestellen. Bitte füllen Sie das entsprechende Formular für Bank oder Post aus, unterschreiben und retournieren Sie es an die FGZ-Buchhaltung. Alles Weitere regeln wir für Sie.
Mietzinsanpassungen erhalten Sie von der FGZ fristgerecht auf dem offiziellen Formular mitgeteilt. Die FGZ zieht nur die mitgeteilten monatlichen Mietzinse über das LSV ein. Sollte doch einmal etwas schiefgehen, können Sie bei Ihrer Bank oder Post von dem 30-tägigen Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Der eingezogene Betrag wird Ihnen dann automatisch zurückvergütet.
DAKA ist die Abkürzung für Darlehenskasse. Dabei handelt sich um ein Depositenkonto, was einem Sparkonto bei der Bank ähnlich ist. Ein Depositenkonto hat dabei mehr Regelungen als ein Banksparkonto. Das DAKA-Konto ist ausschliesslich für Genossenschafter/innen, deren mündige Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie für aktive und pensionierte FGZ-Mitarbeitende bestimmt.
Sie können das Kontoeröffnungsformular ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und physisch an die Buchhaltung der FGZ senden.
In der Regel 2 bis 3 Arbeitstage. Danach erhalten Sie per Post alle relevanten Unterlagen und können mit Einzahlungen beginnen.
Nur das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kontoeröffnungsformular.
Einzahlungen sind nicht begrenzt und können ausschliesslich mit den von der FGZ ausgestellten, referenzierten QR-Rechnungen ausgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass alles, was Sie einzahlen, zwingend mindestens 6 Monate auf dem DAKA-Konto stehen bleiben muss.
Eine Auszahlung benötigt in jedem Fall einen schriftlichen Zahlungsauftrag durch den/die Kontoinhaber/in oder eine bevollmächtigte Person. Es gelten folgende Bezugslimiten:
Nein, Auszahlungen von DAKA-Konti erfolgen ausschliesslich an deren Kontoinhaber. Es erfolgen auch keine Auszahlungen an bevollmächtigte Personen (Bargeldauszahlungen sind dabei die Ausnahme).
DAKA-Konti sind gebührenfrei. Bitte beachten Sie aber, dass dadurch die Dienstleistungen entsprechend tiefer sind als bei Banken. Zum Beispiel erhalten Sie den Kontoauszug nur 1-mal jährlich nach dem Jahreswechsel.
Die FGZ bietet die Möglichkeit, mehrere Konti zu führen. So können zum Beispiel für Kinder oder aber für Reisen sogenannte Unterkonti geführt werden. Bitte beachten Sie aber, dass rechtlich gesehen immer der Kontoinhaber der Besitzer des Kontos ist.
Nein, gemäss Statuten kann bei der FGZ nur Genossenschafter/in werden, wer eine Wohnung mietet.
Die Höhe des Anteilkapitals ist pro Wohnung festgelegt. Je grösser und neuer die Wohnung, desto höher der Anteilkapitalbetrag.
Die Befreiung der Verrechnungssteuer für Zinsen unter CHF 200 gilt für Sparkapital wie Sparkonto oder Depositenkonto. Das Anteilkapital ist aber eine «Wertschrift», mit der man eine Firmenbeteiligung der FGZ erhält. Wertschriften sind von dieser Befreiung nicht betroffen.
Sie erhalten den einbezahlten Betrag abzüglich allfälliger Ausstände zurück. Die Auszahlung des Anteilkapitals kann sich nach Auszug je nach Konstellation bis zu 3 Monate verzögern.
Die FGZ besteht aus 25 Siedlungen; die Siedlungen wurden in einzelnen Schritten – oder eben in Etappen – gebaut. Die 1. Siedlung der FGZ wurde 1925 gebaut, daher nennen wir die Siedlung «Pappelstrasse, Margaretenweg, Jakob-Peter- Weg» auch Etappe 1. Die Siedlung «Schweighofstrasse Nord» wurde 1926 gebaut, entsprechend nennen wir sie Etappe 2. Wir verwenden Siedlungsnamen und Etappenummern als Synonyme für unsere Siedlungen.
Im Siedlungsplan sind alle Siedlungen mit ihrem Namen und ihren Etappennummern ausgewiesen.
Klicken Sie auf diesen Link und füllen Sie das Formular aus.
Wir freuen uns, wenn Sie an den Themen und Debatten unserer Genossenschaft Anteil nehmen. Leserbriefe können Sie an die Verwaltung (Friesenbergplatz 1, 8045 Zürich), E-Mails an fgz-info@fgzzh.ch schicken. Es werden nur Rückmeldungen bis 1000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) berücksichtigt, die vor Redaktionsschluss und mit Namen bei uns eintreffen. Den Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe finden Sie in der laufenden Ausgabe auf der Post-Seite.
Unsere Vertrauensleute sind Bindeglieder zwischen Mitgliedern sowie Verwaltung und Vorstand. Sie werden von unseren Mitgliedern in ihrer Nachbarschaft gewählt und tragen deren Anliegen an die Verwaltung. Sie kommen zudem an der Vertrauensleuteversammlung zusammen und werden vom Vorstand über die Themen der bevorstehenden GV informiert. An dieser Versammlung holt der Vorstand auch die Meinung der Vertrauensleute ein. Die Vertrauensleuteversammlung ist also ein genossenschaftseigenes beratendes Organ, das der Vorstand zur Vorbereitung wichtiger Geschäfte einberuft.
Ihre Vertrauensleute finden Sie hier.