Unsere Wohnobjekte sind für Menschen reserviert, die auf günstigen Wohnraum angewiesen sind. Ein fairer und sozialer Vergabeprozess ist für uns daher grundlegend.
Mitglied werden Sie bei uns, wenn Sie einen Mietvertrag unterzeichnen. Bewerben Sie sich dafür auf der FGZ-Webseite auf eine passende Wohnung, die jeweils um 16 Uhr veröffentlicht werden. Achten Sie auf die Belegungsvorschriften. Zudem benötigen Sie einen Schweizer Pass oder einen Ausländerausweis B, C oder Ci.
Unsere Grundsätze und Vergaberegeln finden Sie im Vermietungsreglement und im «FGZ-Reglement über die Erhaltung der Familienwohnobjekte und über den sozialen Mietzinsausgleich».
Belegung: Bei Familienobjekten gilt: Zimmerzahl = Personenzahl (Alleinerziehende = 2 Personen). Bei allen anderen Objekten: Anzahl Zimmer – 1 = Anzahl Personen.
Einkommens- und Vermögensverhältnisse: Bewerbungen von Personen mit eingeschränkten finanziellen Verhältnissen bevorzugen wir. Wenig Einkommen und Vermögen sind daher von Vorteil.
Ein Programm sichert die konsistente Anwendung der Vermietungsregeln. Bewerbungen werden einheitlich bewertet, dies ermöglicht den Mitarbeiterinnen des Vermietungsteams eine faire Wohnungsvergabe. Die Bewerbung mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Genossenschaftsmitglieder haben bei der Vermietung unserer
Wohnungen und Reiheneinfamilienhäusern stets Vorrang.
Mitglieder, die sich für einen internen Umzug qualifizieren, kommen auf unsere Interessentenliste. Gründe für einen internen Umzug sind:
Öffnungszeiten
Montag–Freitag: 7.45–11.45 Uhr
Nachmittag: Termine auf Anfrage