Die FGZ möchte den Wohnwert ihrer älteren Reihen-Einfamilienhaus-Siedlungen steigern. Dachstockausbauten oder Wanddurchbrüche können einen Beitrag dazu leisten. Beide Baumassnahmen können auf nachhaltige Weise aber nur im Rahmen von Gesamtprojekten und nicht auf individuellen Mieterwunsch hin erfolgen. Neben einer sorgfältigen, ressourceneffizienten Planung sind unter anderem bau- und mietrechtliche Rahmenbedingungen die Gründe dafür.
Dies hat zur Folge, dass wir seit 2023 keine individuellen Dachstockausbauten mehr ausführen – es gibt auch keine Warteliste mehr. Dachstockausbauten werden nur noch im Zuge von Gesamtsanierungen oder als grösseres Gesamtprojekt für ganze Siedlungen geprüft und dann jeweils pro Etappe einheitlich umgesetzt. Solche Projekte werden stets in die Gesamtplanung der Bautätigkeiten der FGZ sinnvoll integriert. Hinsichtlich Wanddurchbrüchen besteht diese Praxis bereits seit 10 Jahren, die wir so fortführen. Für jeden Dachstockausbau braucht es eine sorgfältige Planung und eine Abwägung, weil die Räume nur unter gewissen Voraussetzungen als Wohnräume geeignet und zugelassen sind und es eine Baubewilligung der Behörden braucht. Wir sind uns einig: Vorstand und Verwaltung handeln nachhaltig und im Sinne der Gesamtgenossen-schaft, wenn wir uns auf die wichtigen Projekte konzentrieren. Dazu gehören die vielen anstehenden Gesamtsanierungen, der Ausbau des Anergienetzes, der Bau von Photovoltaik-Anlagen und die Neubauprojekte. Und zu guter Letzt: die Behebung von bestehenden Problemen mit bereits ausgebauten Dachstöcken.