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Nur wenige Mietzinssenkungen in einzelnen Siedlungen

Begründet wird dieser Entscheid damit, dass die FGZ in der Vergangenheit nie die maximal zulässigen Mietzinse ausgeschöpft hat. In einzelnen Siedlungen wird es jedoch zu moderaten Mietreduktionen kommen, um die Mietzinse wieder unter die geltenden Schwellenwerte zu bringen.

Bereits im September hatten wir auf unserer Website über die Senkung des Referenzzinssatzes auf 1,25 Prozent informiert. Die damalige Einschätzung hat sich nun bestätigt: Die Mieten bei der FGZ bleiben mehrheitlich stabil.

Deckung der Kostenteuerung und von teuren Sanierungen

Unsere Mieteinnahmen dienen nicht nur der Deckung der laufenden Kosten, sondern auch der Finanzierung umfangreicher, bevorstehender Sanierungen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Interview mit Geschäftsführer Martin Schweizer in der Januar-Ausgabe des FGZ-Info.

Informationen zu Mietzinssenkungen folgen bis Mitte Oktober

Die betroffenen Mieterinnen und Mieter werden bis Mitte Oktober schriftlich per Post via offizieller Mietzinsänderungsanzeige benachrichtigt.

Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Empfang, unter 044 456 15 00 oder Sie schicken eine E-Mail an: verwaltung@fgzzh.ch

Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
07.45 bis 11.45 Uhr
nachmittags: Termine nach Vereinbarung

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