Der Vorstand steuert die Geschäfte der FGZ-Verwaltung gemäss Auftrag der
Mitglieder. Sein beratendes Organ ist die Vertrauensleuteversammlung.
Der Vorstand ist das strategische Führungsgremium der Genossenschaft. Er ist verantwortlich für die Ausrichtung der FGZ, soweit diese nicht von der General-versammlung vorgegeben wird. Unser Vorstand hat die Kompetenz, Aufgaben an die Verwaltung zu delegieren. Er lässt sich dabei von den Kommissionen beraten. Vorstandsmitglieder werden von der Generalversammlung für eine Amtsperiode von 3 Jahren gewählt.
Karin Schulte leitet seit 2017 den Vorstand als Präsidentin. Seit 2013 ist sie bereits Vorstandsmitglied. Die Umweltnaturwissenschafterin ETH ist hauptberuflich als Geschäftsführerin einer Genossenschaft tätig.
Sie haben ein Anliegen? Die Präsidentin der FGZ nimmt sich gerne Zeit. Für eine persönliche Besprechung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Verwaltung:
Vizepräsident
Städtischer Vertreter
Präsident Sozialkommission
Co-Präsidentin Bauten- und Aussenraumkommission
Präsident Vermietungskommission
Co-Präsidentin Bauten- und Aussenraumkommission
Präsident Finanzkommission
Präsidentin Steuerungsausschuss Bauten und Aussenraum
Vorstandsmitglied
Der Leitende Ausschuss (LA) der FGZ fungiert als Kontrollorgan für die operative Tätigkeit der Verwaltung. Er erstattet dem Vorstand Bericht und wirkt als Schlichtungsstelle zwischen der Verwaltung und den Mitgliedern. Der Leitende Ausschuss setzt sich aus dem Präsidium der Genossenschaft und 3 weiteren Mitgliedern des Vorstands zusammen. Der/die Geschäftsführer/in und der/die Bereichsleiter/in Finanzen nehmen an den Sitzungen in beratender Funktion teil.
Der Steuerungsausschuss Bauten/Aussenraum überwacht die Planungs- und Bauprojekte, die vom Vorstand bzw. der GV beschlossen wurden und kümmert sich um grössere Vergabeentscheide. Insbesondere überprüft er die Übereinstimmung der strategischen Zielsetzung mit dem gewählten Projekt. Der StAuBa besteht aus einem Vorstandsmitglied, einem/einer Beisitzer/in und dem/der Bereichsleiter/in Bauten und Aussenraum.
Die Kommissionen der FGZ sind sachverständige Gremien, die vom Vorstand zur Beratung in einem bestimmten Sachgebiet eingesetzt werden. Sie bereiten auf Auftrag des Vorstands ausgewählte Entscheide und Geschäfte vor und können dem Vorstand in ihrem Sachgebiet auch Anträge stellen. Analog der 4 Bereiche der Geschäftsstelle gibt es folgende 4 Kommissionen:
Unsere Vertrauensleute sind ein Bindeglied zwischen den Mitgliedern sowie Verwaltung und Vorstand. Einmal im Jahr kommen sie an der Vertrauensleuteversammlung zusammen und werden vom Vorstand über die Themen der bevorstehenden GV informiert. An dieser Versammlung holt der Vorstand auch die Meinung der Vertrauensleute ein. Die Vertrauensleute eines Rayons haben zudem die Möglichkeit, Anträge an den Vorstand zu stellen. Die Vertrauensleuteversammlung ist damit ein genossenschaftseigenes beratendes Organ.
Die Stiftung Hilfsfonds FGZ ist eine seit 1951 bestehende unabhängige Stiftung, die auf den in der Weltwirt-schaftskrise 1933 gegründeten Krisenfonds der FGZ zurückgeht. Die Stiftung unterstützt Genossenschafter/ innen bei materiellen Engpässen und Notlagen. Das Kapital der Stiftung stammt aus 0,5 Prozent der Mietzins-einnahmen, den Genossenschafts-Eintrittsgebühren sowie Spenden.