Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 | 5). Im Kanton Zürich gilt bis auf Weiteres ein
Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen und brennendes und glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
Die Informationen betreffen insbesondere die angrenzenden Gebäude am Staudenweg, an der Bachtobelstrasse, die Grillstelle am Arbental-Fussweg (Lehmgrubenweg) sowie die Freizeitanlagen hinter der Siedlung Grünmatt.
Alle Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Zürich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Familienheim-Genossenschaft Zürich