Waldbrandgefahr

Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 | 5). Im Kanton Zürich gilt bis auf Weiteres ein

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen und brennendes und glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.

Die Informationen betreffen insbesondere die angrenzenden Gebäude am Staudenweg, an der Bachtobelstrasse, die Grillstelle am Arbental-Fussweg (Lehmgrubenweg) sowie die Freizeitanlagen hinter der Siedlung Grünmatt.

Unsere Freizeitanlagen mit Holzofen schliessen wir vor diesem Hintergrund bis zum 16. August 2026.

Alle Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Zürich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Familienheim-Genossenschaft Zürich

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