Die zulässigen «Lärmfenster» an den Werktagen Montag-Samstag gelten wie folgt: Die Arbeiten beginnen frühestens um 7.00 Uhr und enden spätestens um 19.00 Uhr. Von 12.00 bis 13.00 gilt die Mittagsruhe. Es ist uns wichtig zu betonen, dass Samstage in der Stadt Zürich als reguläre Werktage gelten und die Bauarbeiten je nach Bedarf auch an Samstagen fortgesetzt werden müssen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während der Bauphase.